Kategorie QM Richtlinie
WIRD ZUR ZEIT ÜBERARBEITET - DIE NEUEN INHALTE SIND NOCH NICHT INTEGRIERT!
Was fordert der G-BA - Wie können diese Anforderungen mit z-pms ZÄKWL erfüllt werden ?
- Eine Gegenüberstellung
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses |
Durch z-pms ZÄKWL erfüllt |
§ 1 Definitionen und Ziele |
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Kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und -verbesserung erreicht werden soll.
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Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse werden regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert. |
o Nachweis des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Rahmen der regelmäßigen Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad verschiedener Ziele |
Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation. |
o Jährliche Definition konkreter operativer Einzel-Qualitätsziele mit Qualitätsindikatoren und o jährlicher Rückschau mit Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit des QM-Systems und o ggf. nötiger Änderungsmaßnahmen mit schriftlicher Darlegung. |
Qualitätsmanagement soll die Arbeitszufriedenheit der Praxisleitung und -mit-arbeiter erhöhen. |
Bei der Entwicklung der Prozesse und der Beschreibung der Ziele und der Anwendung der Instrumente und Methoden soll gerade durch die systematische, teamorientierte Vorgehensweise die Mitwirkung aller MitarbeiterInnen gefördert werden. |
Qualitätsmanagement ist Aufgabe aller Praxismitarbeiter und ist von der Praxisleitung in eine an konkreten Zielen ausgerichtete Praxispolitik und -kultur einzubetten. |
Hervorhebung des Teamgedankens durch gemeinsames Erarbeiten der Praxisprozesse und Arbeitsanweisungen unter Beachtung der Gesamtverantwortung bei der Praxisleitung |
Insbesondere soll die Ausrichtung der Praxisabläufe an gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen unterstützt werden. |
Als Grundlage für die praxisinterne Festlegung von Arbeitsabläufen dienen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und werden z. B. als mitgeltende Dokumente bei den Arbeitsanweisungen verpflichtend eingeführt. |
Qualitätsmanagement muss für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patienten nützlich, hilfreich und unbürokratisch sein. |
Durch die aktive Mitwirkung der MitarbeiterInnen bei der Entwicklung der praxisinternen Arbeitsanweisungen und damit Berücksichtigung der verschiedenen Aspekte ist eine höhere Zufriedenheit zu erwarten. |
Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit der am Prozess Beteiligten, insbesondere der Patienten, zu erhöhen. |
Die Miteinbindung der Patienteninteressen kann z. B. durch Patientenbefragungen realisiert werden. |
§ 2 Methodik |
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Die Ziele des Qualitätsmanagements werden erreicht, indem der Ist-Zustand analysiert wird, gegebenenfalls Änderungsmaßnahmen geplant, implementiert und in geeigneten Zeitabständen überprüft werden.
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Anwendung des PDCA-Ablaufes und Nachweis des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Rahmen der regelmäßigen Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad verschiedener Ziele mit jährlicher Definition konkreter operativer Einzel-Qualitätsziele mit Qualitätsindikatoren und jährlicher Rückschau mit Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit des QM-Systems und ggf. nötiger Änderungsmaßnahmen mit schriftlicher Darlegung. |
Diese Schritte liegen jeder qualitätsfördernden Maßnahme zugrunde und werden als Qualitätskreislauf beschrieben. |
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§ 3 Grundsätzliche Anforderungen |
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Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements |
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Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes. |
o Jährliche Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad. o Unterstützung durch Checklisten, die die Forderungen der Qualitätsmanagement-Richtlinie abfragen. |
Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten. |
o Beschreibung der Praxisprozesse in systematischer und transparenter Weise. o Festlegung der für die einzelnen Ablaufschritte verantwortlichen Personen. o Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten durch die gemeinsame Entwicklung und/bzw. erläuternde Verbindlichmachung der Arbeitsanweisungen. |
Durchführung von Änderungsmaßnahmen, erneute Erhebung des Ist-Zustan-des, praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagementmaßnahmen. |
Wird durch die Dokumentation der Teambesprechungen und der jährlichen Reflexion über den jeweiligen Erreichungsgrad mit umgesetzt. |
Die Vertragszahnärzte können bei der Einführung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auf vorhandene Qualitätsmanagementsysteme zurückgreifen oder ein eigenes Qualitätsmanagementsystem einsetzen. |
z-pms basiert auf den in der vertragsärztlichen Versorgung erfolgreich eingeführten Qualitätsmanagementsystemen: o KPQM (Kassenärztliche Vereinigung Qualitätsmanagement der KV Westfalen-Lippe), o qu.no (Qualitätsmanagement Nordrhein der KV Nordrhein), o qu.bhäv (Qualitätsmanagement Bayerischer Hausärzteverband) und o physio-qm (Physiotherapeuten-Qualitätsmanagement des Zentralverbandes der Krankengymnasten Nordrhein-Westfalen). |
Qualitätsmanagement muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein. |
Die Anpassung auf die jeweiligen Bedürfnisse der jeweiligen Praxis wird u. a. dadurch erreicht, dass neben den ausgesuchten z-pms-Beispielprozessen die PraxisinhaberInnen und -mitarbeiterInnen es selber sind, die die jeweils relevanten zu beschreibenden und verbindlich zu machenden Praxisprozesse selber festlegen. |
Es ist sicherzustellen, dass innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren (nach Inkrafttreten dieser Richtlinie) das in der Praxis eingesetzte System alle aufgeführten Grundelemente enthält. |
Durch Schulungsmaßnahmen unterstützt z-pms teilnehmende Praxen bei der Einführung und bei der Umsetzung. |
§ 4 Instrumente |
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Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere: Allgemeine Behandlungsrichtlinien IP-Richtlinien FU-Richtlinien ZE-Richtlinien Festzuschuss-Richtlinien KFO-Richtlinien Bundesmantelverträge BMV-Z/EKV.Z Röntgenverordnung Vorgaben zum Datenschutz Vorgaben zu den Hygienemaßnahmen sollen als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements insbesondere genutzt werden: |
Richtlinien, gesetzliche und vertragliche Rahmenbedingungen sind als mitgeltende Unterlagen Bestandteil des z-pms ZÄKWL. Hygienemanagement ist einer der z-pms Beispielprozesse. |
für den Bereich Arbeitsprozesse/Praxisorganisation |
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Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe |
Die bei den verschiedenen Praxisabläufen jeweils zu verwendenden Checklisten werden als mitgeltende Unterlagen bei den Arbeitsanweisungen festgelegt. |
Praxishandbuch |
Praxishandbuch nach z-pms-Systematik enthält: o Kurzdarstellung der Praxis mit der qualitätspolitischen Erklärung. o Sammlung der Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen. o Verweise auf mitgeltende Unterlagen. |
Fehlermanagement
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Risiko- und Fehlermanagement ist einer der z-pms-Beispielprozesse |
Notfallmanagement
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Notfallmanagement ist einer der z-pms-Beispielprozesse. |
für den Bereich Diagnose- und Behandlungsprozesse |
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Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß § 2 Abs. 1 SGB V
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o Orientierung am Stand der Wissenschaft wird in der qualitätspolitischen Erklärung beschrieben. o Wird bei den entsprechenden Praxisprozessen entsprechend der jeweiligen Notwendigkeit mit berücksichtigt. |
Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen |
Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen ist einer der 4 z-pms-Beispielprozesse. |
Fachliche Fortbildung nach § 95d SGB V |
Orientierung an fachliche Fortbildung durch qualitätspolitische Erklärung dargelegt. |
für den Bereich Mitarbeiterorientierung |
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Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen |
o Teambesprechungen o Jährliche Reflexion o Festlegung und Dokumentation der als notwendig erachteten Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Schulungsplan |
Teambesprechungen |
Teambesprechung ist einer der z-pms-Beispielprozesse |
für den Bereich Patientenorientierung |
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Patienteninformation, -aufklärung, |
Bestandteil der Kurzdarstellung der Praxis bzw. der qualitätspolitischen Erklärung |
Förderung Patientenmitwirkung, |
Berücksichtigung in der verpflichtenden qualitätspolitischen Erklärung |
Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe |
Bestandteil der Kurzdarstellung der Praxis |
Beschwerdemanagement |
Beschwerdemanagement ist einer der z-pms-Beispielprozesse |
Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen |
Berücksichtigung in der verpflichtenden qualitätspolitischen Erklärung |
Die neue, sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) - Was ändert sich?
Am 16. November 2016 ist die neue sektorenübergreifende QM-RL des G-BA in Kraft getreten und damit zu beachten. Sie löst die sektorenspezifische QM-Richtlinie aus dem Jahre 2014 ab.
Adressaten
Die neue Richtlinie regelt die QM-Mindestanforderungen für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte , MVZ und zugelassene Krankenhäuser.
Aufbau
Die Richtlinie beginnt mit einer Präambel und gliedert sich dann in Teil A und Teil B. Teil A enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten. Teil B enthält in den spezifischen Abschnitten für den jeweiligen Sektor maßgebliche Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.
Teil A
Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. Dabei soll der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur personellen und strukturellen Ausstattung der jeweiligen Einrichtung stehen. Die konkrete Ausgestaltung des einrichtungsinternen QM erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung. Das heißt, auf die Anwendung einer aufgelisteten Methode und/oder eines aufgelisteten Instruments kann verzichtet werden (Ausnahmen s. unten), soweit die konkrete personelle und sächliche Ausstattung bzw. die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen oder sonstige medizinisch-fachlich begründete Besonderheiten der Leistungserbringung dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen.
Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wird empfohlen.
Pflichtelemente/-instrumente
Von der Nichtanwendung ausgeschlossen sind - neben den seit 2014 bestehenden verpflichtenden Methoden und Instrumenten
• Fehlermanagement inkl. Fehlermeldesysteme und
• Risikomanagement –
der Einsatz von OP-Checklisten. Dieses Instrument ist zusätzlich verpflichtend im Teil A unter § 4 Methoden und Instrumente aufgenommen worden.
Zeitrahmen
Die Methoden und Instrumente sind innerhalb von drei Jahren nach Zulassung bzw. Ermächtigung der an der vertragszahnärztlichen Versorgung Teilnehmenden in der Einrichtung umzusetzen und zu überprüfen sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des QM kann schrittweise, in frei gewählter Reihenfolge der Instrumente erfolgen.
Weitere neue Inhalte unter § 4 Methoden und Instrumente
Neu sind weiterhin:
• Arzneimitteltherapiesicherheit,
• Schmerzmanagement und
• Schnittstellenmanagement.
Was bedeutet das im Einzelnen?
• OP-Checklisten (verpflichtend)
- Sind notwendig bei operativen Eingriffen mit zwei oder mehr Ärzten oder unter
Sedierung (nur ein Zahnarzt anwesend)
- In den Bereichen Chirurgie, Kinder, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und
Angstpatienten
- Generell gibt es hierbei keine genauen Vorgaben, weil individuelle Prozesse und
Gegebenheiten im Vordergrund stehen sollen
• Arzneimitteltherapiesicherheit
- Ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikations-
prozesses, mit dem Ziel Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die
Patienten zu vermeiden
- Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken sind ein sicherer Umgang
(Empfehlungen) mit Arzneimitteln und die Minimierung der Risiken im Medikations-
prozess
• Schmerzmanagement
- Wird eingesetzt bei Patienten mit bestehenden und zu erwartenden Schmerzen von der
Erfassung bis zur Therapie
- Dies betrifft die Aspekte Vorbeugen, Reduktion und Beseitigung von Schmerzen
• Schnittstellenmanagement
- Umfasst gezielte Kommunikation und Zusammenarbeit aller Beteiligten, damit Infor-
mationen für alle zeitnah zur Verfügung stehen. Dazu zählen bei zahnärztlichen Ein-
richtungen nach außen vor allem die Abstimmung mit den anderen zahnmedizinischen
und den ärztlichen Fachrichtungen sowie die Koordination zwischen zahnärztlicher Ein-
richtung und zahntechnischem Labor
Im Teil A unter § 2 Methodik wird außerdem hervorgehoben, dass QM eine Führungsaufgabe ist, die in der Verantwortung der Leitung liegt und QM die Einbindung aller an den Abläufen beteiligten Personen erfordert.
Teil B
Im konkretisierenden Teil B der Richtlinie ist festgelegt, dass in Einrichtungen, in denen mehrere Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzte tätig sind, eine zuständige Vertragszahnärztin/ein zuständiger Vertragszahnarzt benannt werden soll, der für das einrichtungsinterne QM zuständig ist. Es wird zusätzlich empfohlen, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter mit der Koordination des einrichtungsinternen QM zu beauftragen.
Unter den weiteren Qualitätsmanagement-Instrumenten wird auch das Praxishandbuch aufgeführt, in dem alle wichtigen Regelungen für die zahnärztliche Einrichtung festzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren sind (als Buch oder EDV-gestützt).
Hinweise für z-pms-Teilnehmer und/oder e-pms-Nutzer
Die Zahnärztlichen Servicestellen der ZÄKWL haben bereits die ersten Prozesse (Arbeitsabläufe) zur neuen Richtlinie im geschlossenen Bereich dieser Homepage eingestellt. Die Musterabläufe zu den OP-Checklisten sind in Vorbereitung und werden nach Fertigstellung ebenfalls für Sie zur Verfügung gestellt.
Selbstverständlich werden wir diese Änderungen im nächsten e-pms Update integrieren. Sie werden die neuen Prozesse dann wie gewohnt in der e-pms Serveranwendung unter „Prozesse“ finden.
Die QM-Richtlinie aus 2016 als Datei zum Herunterladen